Allgemeine Geschäftsbedingungen
des PRIVATEDRIVER Chauffeurservice Marco Eggloff
§ 1 Allgemeines — Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von
dem PRIVATEDRIVER Chauffeurservice Marco Eggloff erbrachten
Leistungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen
gelten unsere Bedingungen als verbindlich angenommen. Abweichungen von
unseren AGB werden nur wirksam mittels einer schriftlichen Bestätigung
unsererseits.
Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der
Firma PRIVATEDRIVER Chauffeurservice Marco Eggloff (im Nachfolgenden
Chauffeurservice genannt) in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere
Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden
AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos
erbracht haben.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Angebote des Chauffeurservice sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
immer der schriftlichen Bestätigung durch uns, in dringenden Fällen
erfolgt diese auch telefonisch. Der Chauffeurservice bestätigt jeden
Auftrag in der Regel umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei
Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass der
Chauffeurservice die Leistung tatsächlich erbringt.
§ 3 Preise
Es gelten die schriftlich vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen
werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich exklusive der
Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere
Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der
Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in
Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden
gesondert abgerechnet.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 (1) UStG
wird auf die angegebenen Preise keine Umsatzsteuer erhoben.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung
ausschließlich in bar nach Beendigung der Fahrt.
§ 5 Stornierung — Nichtabnahme vereinbarter Leistung
Der Kunde kann eine vertraglich vereinbarte Fahrdienstleistung bis 48
Stunden vor Fahrtantritt kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss
in Textform erfolgen.
Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so hat der
Auftraggeber 75% des vereinbarten Preises zu zahlen.
Wird die verabredete Fahrdienstleistung ohne Stornierung nicht in
Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte
Vergütung ohne Abzüge zu zahlen.
§ 6 Vollkaskoversicherungsschutz / Haftungsbegrenzung
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich dafür, dass sich das von
ihm zur Verfügung gestellte Kraftfahrzeug im technisch einwandfreien
Zustand befindet, der StVZO entspricht, ausreichend versichert ist, d.
h. dass insbesondere Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungsschutz
besteht, der auch Drittfahrer beinhaltet, und erklärt, über das
Kraftfahrzeug uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein.
Für Schäden, die durch die Fahrzeugversicherung (KFZ- Haftpflicht-,
Vollkaskoversicherung) abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung des
Chauffeurservice im Schadenfall bei einer
- Tages-/Stundenbuchung auf 50% des Auftragswertes
- Wochenbuchung auf 30% des Auftragswertes
- Monatsbuchung auf 20% des Auftragswertes
höchstens jedoch auf die vom Auftraggeber zu tragende Selbstbeteiligung. Für Teilkaskoschäden wird seitens des Chauffeurservice keine Haftung übernommen. Eine Haftung des Chauffeurservice für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden gingen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Chauffeurservice zurück.
§ 7 Widrige äußere Umstände
Im Falle widriger äußerer Umstände, insbesondere bei schwierigen
Wetterlagen, liegt die letzte Entscheidung darüber, ob eine
Durchführung einer vereinbarten Fahrt zumutbar ist beim
Chauffeurservice. Kommt der Chauffeurservice nach Abwägung aller
Umstände zu dem Ergebnis, dass die Fahrt nicht durchführbar ist, so
kann der Kunde aus der Nichtdurchführung keine Ansprüche herleiten.
§ 8 Haftung / Schadensersatz / Geltendmachung / Gerichtsstand
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, insbesondere
bei Krankheit, sind gegen den Chauffeurservice ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß
erbrachter Leistungen seitens des Chauffeurservice müssen schriftlich
innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Auftrages beim
Chauffeurservice vorliegen.
Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Chauffeurservice die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere
technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand,
gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), hat
der Chauffeurservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Chauffeurservice die
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Gerichtsstand ist
Kulmbach, sofern der Kunde Kaufmann , juristische Person des
öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im
Inland ohne Gerichtsstand ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.